Zollwahnsinn

Nachdem ich erst vor ein paar Wochen bei der Einfuhr eines Lasers schlechte Erfahrungen gemacht habe, nun nochmals mit etwas vermeintlich harmloseren: Eine Lötstation. Genauer gesagt einem Atten 858D, den man zwar auch in Deutschland oder zumindest der EU kaufen kann, in Asien aber weitaus günstiger beziehen kann. Dachte ich.

Gestern kam Post von der Post, dass das Teil auf dem Zollamt liegt. Ok, mit dem Zahlen der Einfuhrsteuer hab ich gerechnet, also gleich ab dafür zur Behörde.
Dort angekommen natürlich die Ernüchterung: Paket liegt vor mir, darf es aber nicht mitnehmen, weil das CE-Bapperl fehlt. Kriterium ist irrwitzigerweise auch, dass keine deutschsprachige Anleitung beiliegt. Laut Zöller gilt auch keine nachgelieferte oder ausgedruckte.

Heißt: das Teil muss zur Überprüfung auf Produktsicherheit nach Tübingen. Bedenklich sei vorrangig die EMV. Nachdem ich ungefähr weiß, wie gering die Anforderungen in der Sache sind, beiß ich in den sauren Apfel (Lagergebühren) und ergebe mich meinem Schicksal.
Nach etwas nachfragen stellt sich auch heraus, wie die Produktprüfung tatsächlich vonstatten geht: Es werden Fotos gemacht und in die Zentrale geschickt.

Bei der Bezeichnung „optische EMV-Prüfung“ traf ich es lt. Zollbeamten ziemlich genau.

Seine Meinung zu dem Fall war, dass ich wahrscheinlich nur die Lagerkosten zahlen müsse, weil das Teil die „Überprüfung“ nicht besteht und zurück nach Singapur geht.

Übrigens: Das Ganze ist nicht auf dem Mist von deutschen Politikern gewachsen, sondern kommt von dem Laden, der auch die Länge von Gurken und Krümmung von Bananen reglementiert hat – der EU.

Ich werde berichten.