Jugendsch(m)utz

Die lieben Damen und Herren in Berlin versuchen ja noch immer, das Internet zu einem sichererereren Platz zu machen. Getreu dem Motto „Die Kinder – wer denkt an DIE KINDER!!1!elf“. Jetzt sollen die Betreiber von Internetseiten ihre Inhalt mit Alterskennzeichnungen versehen, die mit Jugendschutzsoftware ausgelesen werden können soll. Abgesehen davon, dass ich nicht besonders viel von solcher Software halte (Jugendschutz und Erziehung ist etwas soziales, nichts technisches) fühlen sich jetzt viele Blogbetreiber in die Enge getriebe.

Warum es ausgerechnet Blog-Betreiber sind: keine Ahnung. Sie schreien, dass sie nun alle Blogeinträge mit dem Kennzeichen versehen müssen. Blödsinn, schreibt Udo Vetter im lawblog und revidiert einen Tag später teilweise.

Auf der Seite des fliegenden Spaghettimonsters, ähh der „Freiwillige[n] Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter“ gibt es eine kleine FAQ zur Sache.

Wie dem auch immer sei, die Unsicherheit bleibt weitestgehend bestehen. Zum Glück aller Webseitenbetreiber bietet jugendschutzprogramm.de einen Generator für PICS-Label an.

Da eigentlich keine Beschreibung so richtig auf hobbyelektronik.org passt, habe ich einfach mal auf „Allgemein ab 12“ geklickt.
Was heißt eigentlich „Sex-Seite Normal“? Gibt’s auch unnormale – und warum sollte man „Verbotene Inhalte“ danach kategorisieren? Damit es die Staatsanwaltschaft einfacher hat?

Wie auch immer, weiter im Text. Nacktheit: Gelten Schaltungen ohne Gehäuse auch als nackt?

Sexualisiertes Material: ähh, nein. Das wär vielleicht was für Dave L. Jones vom eevblog, der Schaltungen gerne mal als „pornographic“ oder mit „sex on a stick“ bezeichnet.

Bei Gewalt könnte man den (nun in Rente geschickten) Panasonic-Zapper zumindest als Folter von Menschen bezeichnen. Ansonsten bestehen zumindest gegenüber Bauteilen und Schaltungen eindeutige Gewaltdarstellungen ;-)…

Sprache – „Gotteslästerung oder Flüche“, „Moderate Kraftausdrücke“ – HELL FUCKING YEAH!

Öhm – was ist „Potenziell Gefi-umgedrehtes Fragezeichen-einhalb-hrdendes“?
[x] „Inhalte, die Angstgefühle, Einschüchterung, Horror oder Psychoterror verursachen“
[x] „Inhalte, die Kindern schlechtes Vorbild sind: Inhalte, die Kindern beibringen oder sie ermutigen, schädigende Handlungen vorzunehmen oder gefährliche Handlungen nachzuahmen“

Da hier im Blog niemand kommentiert (es aber möglich ist!) und in der Wiki nur gespammt wurde:
[x] „Benutzergenerierte Inhalte wie Chat-Rooms und Message Boards (moderiert)“

Bei der Zusammenfassung ist es noch am ehesten Kunst, auch wenn es oft doch recht wenig damit zu tun hat.

Damit wäre die Jungendschutzbeschreibung eigentlich schon fertig. Ich warte aber trotzdem mal die nächsten paar Wochen ab, da sich bis zum 1.1.2011 sicherlich noch ein bisschen bewegen wird…