Da haben wir es mal wieder. Der Ulmer Zoll brüstet sich mit aus dem Verkehr gezogenen LEDs. Bin gerade darüber gestolpert, nachdem ein User auf Mikrocontroller.net bei seinem Zollamt abgeblitzt ist.
Ansich ist das Einbehalten von nicht verkehrsfähigen Waren ein durchaus sinnvoller und berechtigter Vorgang. Natürlich nur, solange es sich dabei um ein Gerät handelt, also ein Produkt, das unmittelbar eingesetzt werden kann.
Aber was sehen meine müden Augen links unten im Foto? Eine Highpower-LED – ein Bauteil.
Hat natürlich keine CE-Kennzeichnung – wie auch. Oder wurde jemals ein Widerstand mit CE-Aufkleber gesichtet?
Am liebsten würde ich ja eine Hand voll dieser LEDs bestellen um dann mal bei meinen „Freunden“ in Ulm vorbeizuschauen. Nur bezweifle ich, dass das zielführend wäre. Zudem hätte ich momentan schlichtweg keine Anwendung.
Zudem – und da wiederhole ich mich gerne – ist die CE-Kennzeichnung ziemlicher Käse. Draufkleben darf das Symbol jeder. Solange es keine Probleme gibt, belaufen sich die Kosten auf das Papier und den Lohn der Person, die es anbringt. Es bedeutet nämlich nur „der Hersteller/Händler ist sich sicher, dass die Vorgaben der EU erfüllt sind“. Wenn er sich „irrt“ , kostet es natürlich. Aber: wir sprechen nach wie vor von Komponenten. Für die Konformität ist das System ausschlaggebend, in dem sie verbaut ist.
Das wäre in etwa wie wenn man die Einfuhr von Handys verbieten würde, weil man damit Fernzünder bauen kann. Sie würden damit unter das Kriegswaffengesetz fallen. Klar hinkt der Vergleich. Aber das Telefon wäre hier nur eine Komponente, nicht das System.