Wo Zoll das hinführen?

Da haben wir es mal wieder. Der Ulmer Zoll brüstet sich mit aus dem Verkehr gezogenen LEDs. Bin gerade darüber gestolpert, nachdem ein User auf Mikrocontroller.net bei seinem Zollamt abgeblitzt ist.

Ansich ist das Einbehalten von nicht verkehrsfähigen Waren ein durchaus sinnvoller und berechtigter Vorgang. Natürlich nur, solange es sich dabei um ein Gerät handelt, also ein Produkt, das unmittelbar eingesetzt werden kann.
Aber was sehen meine müden Augen links unten im Foto? Eine Highpower-LED – ein Bauteil.

Hat natürlich keine CE-Kennzeichnung – wie auch. Oder wurde jemals ein Widerstand mit CE-Aufkleber gesichtet?
Am liebsten würde ich ja eine Hand voll dieser LEDs bestellen um dann mal bei meinen „Freunden“ in Ulm vorbeizuschauen. Nur bezweifle ich, dass das zielführend wäre. Zudem hätte ich momentan schlichtweg keine Anwendung.

Zudem – und da wiederhole ich mich gerne – ist die CE-Kennzeichnung ziemlicher Käse. Draufkleben darf das Symbol jeder. Solange es keine Probleme gibt, belaufen sich die Kosten auf das Papier und den Lohn der Person, die es anbringt. Es bedeutet nämlich nur „der Hersteller/Händler ist sich sicher, dass die Vorgaben der EU erfüllt sind“. Wenn er sich „irrt“ , kostet es natürlich. Aber: wir sprechen nach wie vor von Komponenten. Für die Konformität ist das System ausschlaggebend, in dem sie verbaut ist.

Das wäre in etwa wie wenn man die Einfuhr von Handys verbieten würde, weil man damit Fernzünder bauen kann. Sie würden damit unter das Kriegswaffengesetz fallen. Klar hinkt der Vergleich. Aber das Telefon wäre hier nur eine Komponente, nicht das System.

Toll, Zoll!

Das Ulmer Zollamt hat mal wieder eine Erfolgsmeldung zu verzeichnen:

zolle_scheinwerfer

Quelle: Neu-Ulmer Zeitung, 08.08.2014

Und es fehlte wieder mal die CE-Kennzeichnung und die (oh noes!) deutsche Anleitung.

Ich glaube die hatten genau den gleichen Herren am Thresen. Mein Tipp an die Firma: Nach München, Biberach oder wohin auch immer liefern lassen, dort sind die Kontrollen wohl deutlich lascher.

Der Witz an der Geschichte ist: Firmen dürfen meines Wissens auch Zeug ohne Konformitätserklärung und und deutscher Anleitung importieren. Nur für den Verkauf in der EU muss dann sowohl Kennzeichnung als auch passende Anleitung beiliegen.

Reichelt macht das bei den Uni-Trend-Geräten wohl auch so (oder sie lassen die Anleitung schon in China drucken).

Wie dem auch sei, ich halte die CE-Kennzeichnung und das mit der deutschen Anleitung immer noch für einen Witz. Man muss sich teilweise wundern, auf was für Konstruktionen sich ein CE-Zeichen rechtmäßig (über die aus-Gewohnheit-machen-wir-das-halt-auch-drauf-Produkte möchte ich gar nicht schreiben) befindet.

Ich frage mich übrigens ernsthaft, ob bei den Scheinwerfern auch eine optische EMV-Prüfung vorgenommen wurde.

[Vielen Dank an die Augsburger Allgemeine für die freundliche Erlaubnis, den Zeitungsausschnitt einbetten zu dürfen]